Grundausbildung der Sondereinheit Absturzsicherung
18.03.2018
Am vergangenen Samstag trafen sich Mitglieder der Einsatzabteilungen Stadtmitte, Berkheim, Hegensberg-Liebersbronn und Sulzgrieß sowie der hauptamtlichen Abteilung zum Teil 1 der Grundausbildung für die Sondereinheit Absturzsicherung.
siehe Artikel Grundausbildung der Sondereinheit Absturzsicherung
Dachstuhlbrand in Oberesslingen
20.02.2018
Am 17.02.2018, gegen 17 Uhr, wurde der Polizei der Brand eines Mehrfamilienhauses in Esslingen gemeldet. Beim Eintreffen der Polizei, Feuerwehr und des Rettungsdienstes in der Kreuzstraße, drang bereits dichter Rauch aus dem Dachstuhl des Gebäudes,
siehe Artikel Dachstuhlbrand in Oberesslingen
Tragischer Unglücksfall - vierköpfige Familie ums Leben gekommen
06.02.2018
Eine Kohlenmonoxid-Vergiftung ist dem derzeitigen Stand der polizeilichen Ermittlungen zufolge die Ursache für ein tragisches Unglück in der Obertürkheimer Straße, bei dem eine vierköpfige Familie ihr Leben verloren hat.
siehe Artikel Tragischer Unglücksfall - vierköpfige Familie ums Leben gekommen
An Silvester wird gefeiert und das Neue Jahr ?eingeschossen?. Jedes Jahr passieren bei dieser Knallerei schlimme Unfälle. Hände, Augen, Ohren sind besonders gefährdet.
Und Feuerwerkskörper können schnell Brände entfachen. Die Feuerwehr rät daher:
Feuerwerkskörper und Raketen sind ?Sprengstoff?. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Neuerdings gilt dieses Verbot auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!
Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg ? und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.