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04.09.2003

Rettungsmesser keine Waffen

Feuerwehr Magazin - HE

WIESBADEN - Mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes am 1. April dieses Jahres waren auch Rettungsmesser unter bestimmten Voraussetzungen verboten. Das Bundeskriminalamt hat die Rettungsmesser und "Rescue Tools" jetzt allerdings neu eingestuft. Nach einem Feststellungsbescheid vom 28. August 2003 werden Rettungsmesser in Form eines Springmesser mit seitlich herausspringender Klinge, die länger als 8,5 cm ist sowie Fallmesser als Werkzeuge eingestuft. Allerdings nur, wenn ihre Klinge - einen nahezu geraden, durchgehenden Rücken hat, - sich zur Schneide hin verjüngt, - anstelle der Spitze abgerundet und stumpf ist, - im vorderen Teil hinter der abgerundeten Klingenspitze eine hakenförmige Schneide hat, - eine gebogene Schneide hat, deren Länge 60 Prozent der Klingenlänge nicht übersteigt und - im hinteren Bereich einen wellenförmigen Schliff aufweist. Diese WERKZEUGE dürfen, da sie nicht dem Waffengesetz unterliegen, ohne waffenrechtliche Erlaubnis von jedermann besessen, erworben und geführt werden. Damit können Feuerwehren unter anderem auch wieder das beliebte "Hubertus Rescue Tool" einsetzen.

Dieser Artikel wurde original aus dem/der Feuerwehr Magazin entnommen,
wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt.

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