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08.11.2004

Lohnsteuerpflicht und Führerscheine von Feuerwehrangehörigen

SWR 1 - Landesfeuerwehrverband BW

Die Übernahme der Aufwendungen für den Führerschein bei Feuerwehrleuten durch die Gemeinde unterliegt nicht der Lohnsteuerpflicht. Dies hat das bayerische Staatsministerium der Finanzen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder festgestellt.
Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg hat dazu ein
.pdf- Dokument veröffentlicht. Das Dokument können Sie hier ansehen
Quelle: www.feuerwehr-bw.de

Dieser Artikel wurde original aus dem/der SWR 1 entnommen,
wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt.

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