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29.03.2005

GUV-I 8624 Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsäge und die Konsequenzen für die Feuerwehrausbildung

Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg - LFS BW

Der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) hat eine Information, GUV-I 8624, Ausgabe September 2004, Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsäge herausgegeben, die auch Empfehlungen für die Feuerwehr und deren Ausbildung enthält; die Motorsäge ist seit einigen Jahren Bestandteil der Beladung der LF. Zur gleichen Zeit gibt es Änderungen bei der bisher kostenfreien Ausbildung der Feuerwehren im Umgang mit Motorsägen durch die Landesforstverwaltung.
All dies ist Anlass zu beiliegendem Hinweis. In dem Hinweis sind im Wesentlichen die Ausbildungsvorgaben des BUK zusammengefasst. Außerdem sind Hinweise zur praxisgerechten Umsetzung gegeben.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Ausbildung beispielsweise auch aufgeteilt auf mehrere Unterrichtsabende oder Samstage durchgeführt werden kann. Die Thematik „Arbeiten mit der Motorsäge“ ist eine Möglichkeit - insbesondere mit jungen Feuerwehrangehörigen, die aus der Jugendfeuerwehr in die aktive Abteilung übernommen worden sind – interessante und motivierende Ausbildung zu betreiben.
 
Download Gemeinsamer Hinweis des Innenministerium, der Unfallkasse und der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg (.pdf 82kb)
 
Download GUV-I 8624 (.pdf 68kb)
 
Download Korrektur Lernzielkatalog Grundausbildung (Truppmann Teil 1), Seite 17 (.pfd 82kb)
 
Download Korrektur Lernzielkatalog Truppmann Teil 2,Seite 11 (.pdf 107kb)

Dieser Artikel wurde original aus dem/der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg entnommen,
wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt.

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