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21.03.2005

Jährliche Belastungsübung nach FwDV 7 als Nachweis für den Gesundheitsbonus II von der AOK Baden-Württemberg anerkannt

Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg - nn

Ein wichtiges Thema zur Stärkung und Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit und damit auch der Feuerwehrtätigkeit ist die Anerkennung dieser Arbeit auch im beruflichen und privaten Umfeld. In den letzten beiden Jahren konnten wir erste Erfolge erzielen: Die Grundausbildung wird von den Fahrerlaubnisbehörden als Nachweis für die Erste-Hilfe-Ausbildung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis anerkannt. Der Zugführerlehrgang wird als Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten anerkannt.
Nun wurde die Feuerwehrtätigkeit bzw. ein damit verbundener Nachweis der körperlichen Fitness von einer Krankenkasse in ihrem Bonus-System berücksichtigt.
Die AOK Baden-Württemberg hat die jährliche Belastungsübung nach FwDV 7 (Anlage 4) in ihren Nachweiskatalog zum Gesundheitsbonus II für ihre Versicherten mit AOK-Kombinationstarif aufgenommen.
Weiteres hierzu entnehmen Sie bitte dem als Download beigefügtem gemeinsamen Hinweis des Innenministeriums, des Landesfeuerwehrverbandes, der Unfallkasse und der Landesfeuerwehrschule.
 
Siehe Übersicht Downloads

Dieser Artikel wurde original aus dem/der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg entnommen,
wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt.

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