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12.11.2008

Bergung von Unfallopfern soll künftig kosten

Stuttgarter Nachrichten - Rainer Wehaus

Stuttgart - Das Land will es den Feuerwehren ermöglichen, künftig auch für die Bergung von Unfallopfern im Straßenverkehr Geld zu verlangen.
 
Die Kosten für solche Einsätze müssten dann nicht mehr die Gemeinden, sondern die Kfz-Versicherungen der jeweiligen Unfallverursacher tragen. Die CDU-Fraktion hat bereits auf ihrer jüngsten Sitzung einer entsprechenden Änderung des Landesfeuerwehrgesetzes zugestimmt. Der Gesetzentwurf des Innenministeriums soll in den kommenden Wochen ins Landeskabinett und spätestens Mitte 2009 in Kraft treten.

Der Landesrechnungshof, der die Änderung angeregt hatte, rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen für die Gemeinden in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Pro Jahr könnten dadurch landesweit etwa 3.000 Einsätze zusätzlich kostenpflichtig gemacht werden, in weiteren 10.000 Fällen könnte der Einsatz künftig voll und nicht mehr nur teilweise in Rechnung gestellt werden.
 
Ob dies auch geschieht, kann jede Kommune selbst in ihrer Gebührensatzung festlegen. Die staatlichen Rechnungprüfer aus Karlsruhe hatten in ihrer Denkschrift 2005 moniert, dass im Südwesten die Möglichkeit, Kostenersatz für Feuerwehreinsätze bei Verkehrsunfällen zu verlangen, gegenüber anderen Bundesländern wie Bayern und Nordrhein-Westfalen deutlich eingeschränkt sei. 
Die Gemeinden als Träger der Feuerwehren könnten bislang nur die Halter von Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen zur Kasse bitten. 97 Prozent dieser Einsätze fänden aber im Straßenverkehr statt. Hier könne bislang nur die Beseitigung von Unfallfolgen wie das Bergen der Fahrzeuge oder die Beseitigung von Ölspuren in Rechnung gestellt werden.
 
Für die Bergung von Menschen und die Bekämpfung von Pkw-Bränden sei dies hingegen nicht möglich. Werde dies geändert, so die Rechnungsprüfer, könne dadurch auch der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert werden, da bei der Abrechnung der Einsätze dann nicht mehr zwischen kostenpflichtigen und nicht kostenpflichtigen Tatbeständen unterschieden werden müsse.
 
Um die Mitarbeit bei der Feuerwehr für junge Menschen attraktiver zu machen, will die Landesregierung zudem das Mindestalter von 18 auf 17 Jahre senken. "Man kann einen 17-Jährigen heutzutage nicht mehr zur Jugendfeuerwehr schicken mit einem Plastikhelm auf dem Kopf", heißt es aus Koalitionskreisen.
 
Damit der Feuerwehrnachwuchs bei der Stange bleibt, soll er künftig bereits mit 17 zu der "echten" Feuerwehr wechseln. Die 17-Jährigen dürften dann bereits die Übungen und Ausbildungen mitmachen. Eine Teilnahme an echten Einsätzen, sei aber aus versicherungsrechtlichen Gründen weiterhin erst ab 18 möglich, heißt es.
 
In Baden-Württemberg sind rund 10.7000 ehrenamtliche und 1.700 hauptamtliche Feuerwehrangehörige in den Gemeindefeuerwehren tätig. In der Jugendfeuerwehr, die in der Regel Kinder ab einem Alter von acht oder zehn Jahren aufnimmt, sind landesweit 29.800 Jugendliche organisiert.
 
Keine gravierenden Änderungen wird es bei den Landesvorschriften für die Werkfeuerwehren geben. Im Südwesten müssen diese Wehren - im Unterschied zu manch anderen Bundesländern - auch künftig aus Werkangehörigen bestehen, und zwar aus Sicherheitsgründen. Werkangehörige würden die Örtlichkeiten und Produktionsabläufe am besten kennen, heißt es.
 
Aus den Reihen der Wirtschaft war die Forderung erhoben worden, diese Vorschrift zu streichen und es damit Unternehmen zu ermöglichen, Fremdfirmen mit dem Brandschutz zu beauftragen. Für Aufregung sorgten in dem Zusammenhang im Sommer 2007 Pläne der Daimler AG, aus Kostengründen bis 2012 alle Sicherheitsleistungen des Konzerns an Fremdfirmen zu vergeben. Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) hatte schon damals dem Daimler-Betriebsrat versprochen, dass das Land dies zumindest im Bereich der Feuerwehr nicht zulassen werde.
 
Als Zugeständnis an die Wirtschaft wird es allerdings künftig ausdrücklich erlaubt sein, dass zum Beispiel Industrieparks mit mehreren Firmen eine gemeinsame Werkfeuerwehr betreiben, sofern sich die Produktionsprozesse ähneln und es somit auch Sinn macht. Auch Unternehmen, die sich - zum Beispiel aus steuerlichen Gründen - in mehrere Betriebe aufgesplittet haben, sollen auch weiterhin nur eine gemeinsame Werkfeuerwehr benötigen.
 
Im Land gibt es nach Angaben des Innenministeriums 181 Werkfeuerwehren mit 6.440 Feuerwehrleuten. Mehr als 1.000 davon löschen hauptamtlich.

Dieser Artikel wurde original aus dem/der Stuttgarter Nachrichten entnommen,
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