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21.01.2009

Feuerwehr schreibt künftig mehr Rechnungen

Esslinger Zeitung online - lsw

Hilfe in Not bleibt kostenfrei - Betroffene oder deren Versicherungen sollen Kosten bei Autounfällen zahlen
Stuttgart (lsw) - Die Feuerwehren stellen ihre Einsätze häufiger in Rechnung. In Zukunft müssen zum Beispiel alle Kosten bei Autounfällen von den Betroffenen oder deren Versicherung bezahlt werden.
Die entsprechende Änderung des Feuerwehrgesetzes soll die Gemeinden entlasten, kündigte das Innenministerium gestern in Stuttgart an. Bei Bränden, Notständen und in Lebensgefahr werde aber weiter kein Geld verlangt, betonte Innenminister Heribert Rech (CDU): „Die Feuerwehr hilft in Notsituation - und zwar kostenfrei.“ Nach Ministeriumsangaben sind die kommunalen Kassen damit überfordert, alle Einsätze der Gemeindefeuerwehren jenseits der wesentlichen Aufgaben zu bezahlen. Deshalb könne bereits jetzt etwa bei Brandstiftung oder technischer Hilfe eine Rechnung gestellt werden. Im neuen Gesetz wird der Katalog dieser nicht mehr kostenlosen Arbeiten verschärft.
Das Bergen oder das Löschen eines Autos nach einem Unfall werde zum Beispiel in Rechnung gestellt, erklärte Landesbranddirektor Hermann Schröder. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Einsatzdauer sowie der Zahl der Feuerwehrleute, der Fahrzeuge und des verbrauchten Materials. Schröder betonte: „Das wird meistens über die Versicherungen abgewickelt.“ Offen ist aber, ob durch die Belastungen die Versicherungsbeiträge steigen. Auch nach der Änderung des Gesetzes wird es Grenzfälle geben, die nicht eindeutig zu den originären Feuerwehraufgaben wie das Löschen von Bränden oder die Rettung von Menschen gehören. Da jede Kommune ihren eigenen Kostenkatalog erstellt, kann es mitunter zu den Aufgaben der Feuerwehr gehören, eine Katze vom Dach zu retten oder einen Keller auszupumpen, in anderen Fällen wiederum nicht.
Gewinner dürften unter anderem Gemeinden wie Crailsheim sein, durch die Autobahnen oder Bundesstraßen verlaufen. Derzeit muss ein Autofahrer in elf Bundesländern bei einem Unfall auf diesen Straßen für die Einsatzkosten der Feuerwehr zahlen, in Baden-Württemberg war das bislang keine Pflicht.
Laut dem Präsidenten des Landesfeuerwehrverbands, Frank Knödler, ist das neue Gesetz vor allem eine Aufforderung an die Kommunen, ihre klammen Kassen konsequenter als bislang zu verwalten. „Viele Gemeinden haben früher im Zweifelsfall auf eine Rechnung verzichtet, obwohl sie diese hätten stellen dürfen“, sagte der Leiter der Stuttgarter Feuerwehr.
Die neue Rechtslage verringere den Verwaltungsaufwand, weil Feuerwehreinsätze nicht mehr in kostenpflichtige und kostenlose Leistungen aufgeteilt werden müssten, sagte Gemeindetagssprecher Harald Burkhart. Der Landesrechnungshof hatte die Abrechnungs­praxis der Rathäuser kritisiert: 2003 waren in einer Prüfung von 2709 kostenpflichtigen Einsätzen nur 522 tatsächlich bezahlt worden.

Dieser Artikel wurde original aus dem/der Esslinger Zeitung online entnommen,
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