

Mit der Verkürzung der Wehr- und Zivildienstzeit, wurde auch die Mindestverpflichtungszeit für Helfer im Katastrophenschutz verkürzt: Helfer, die zur Mitwirkung im Katastrophenschutz vom Wehrdienst freigestellt sind, müssen nach Angaben des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) künftig nur noch sechs anstelle von bisher sieben Jahren aktiv in einer Feuerwehr oder Hilfsorganisation Dienst verrichten. Die Regelung gilt auch für Helfer, die sich bereist im Dienst befinden. Ein Antrag ist laut DFV nicht zu stellen, die Verkürzung tritt automatisch ein.
Dieser Artikel wurde original aus dem/der BRANDSCHUTZ - Deutsche Feuerwehr-Zeitung entnommen,