30.10.2007
„Tatütata“ muss auch nachts stören
Esslinger Zeitung - hir
KREIS ESSLINGEN: Rettungsfahrer dürfen in Notfällen keine Rücksicht auf Wohngebiete nehmen
Nachbarn der sieben Rettungswachen im Landkreis kennen das: Mit „Tatütata“ rückt der Notarzt aus und gleich dahinter folgt der Krankenwagen. Auch im Umfeld der Feuerwehrmagazine und Polizeireviere kennt man das. Und fragt sich zumindest nachts: Muss das sein? „Es muss sein“, sagt DRK-Kreisgeschäftsführer Jörn Fries, „der Fahrer muss das Sondersignal einsetzen, wenn jede Sekunde zählt.“ Nur mit Blaulicht und Warnhorn darf der Fahrer eines Rettungs- oder Notarztwagens schneller als erlaubt fahren und sich zudem über rote Ampeln und Stopp-Schilder hinweg setzen - mit der gebotenen Vorsicht. Eine freie Straße oder Nachbarn, die nachts aus dem Schlaf geschreckt werden, zählen dabei nicht. Da habe der Fahrer rechtlich keinen Spielraum, auf das „Tatütata“ zu verzichten.
Kein Spielraum
Das gilt beispielsweise für die Ausfahrt der Rettungswache 7 am Plochinger Krankenhaus: enge, unübersichtliche Straße, Tempo 30, Stopp-Schild an der Einmündung in die Landesstraße 1201 am Stumpenhof, die Schorndorfer Straße. „Er kommt ja mit höherer Geschwindigkeit, als jeder andere Fahrer erwarten würde“, erläutert Fries, „und am Stopp-Schild würde kein Fahrer im Notfall die Bremse anziehen und anhalten.“ Da muss er mit Blaulicht und Martinshorn fahren, wenn er nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen will. „Rücksicht auf Wohngebiete dürfen wir nicht nehmen.“
Wer legt fest, ob „höchste Eile geboten ist“, wie es das Gesetz fordert? Nicht der Fahrer, sondern der Disponent in der Rettungsleitstelle, denn „er ist der Einzige, der in diesem Moment weiß, was hier passiert“. Nur er hat mit dem Anrufer gesprochen, nur er kann beurteilen, wie dringend der Einsatz ist. Der Fahrer habe da kaum Spielraum, das Sondersignal bei freier Fahrt auszuschalten, versichert der DRK-Geschäftsführer, er könne auf eigene Verantwortung bei entsprechender Verkehrslage höchstens das Horn abschalten und nur mit Blaulicht fahren. „Juristisch darf er das aber nicht.“ Laut Fries kann nur der Notarzt am Patienten auf der Rückfahrt bestimmen, dass keine „höchste Eile“ mehr geboten ist und deshalb auf Blaulicht und Horn verzichtet werden kann. Dann weiß man vor Ort im Rettungswagen mehr als in der Leitstelle.
Belastung und Risiko hoch
Knapp 19 000 Einsätze hatte der DRK-Rettungsdienst 2006 im Landkreis Esslingen. Zwischen 35 und 40 Prozent sind Notfälle, die mit Sondersignal gefahren werden. In 9168 Fällen wurde der Notarzt gerufen. Das sei immer ein Fall für Blaulicht und Martinshorn, betont Rettungsdienstleiter Christian Tischler, denn die Einsatzmöglichkeiten der Straßenverkehrsordnung seien deckungsgleich mit dem Indikationenkatalog des Notarztes.
Ein Spaß sind solche Notfalleinsätze kaum. „Das ist eine Arbeit, die höchste Konzentration verlangt“, betont Tischler. Das sei eine Höchstbelastung mit starkem Anstieg von Blutdruck und Pulsfrequenz. Auch mit hohem Risiko: Nach einer Statistik der Polizeidirektion Hannover ist das Risiko, in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt zu werden, viermal so hoch wie bei einer normalen Fahrt. Für Unfälle mit Sachschaden von mehr als 1500 Euro besteht das 17-fache Risiko. Tischler sagt, das Unfallrisiko sei acht- bis zehnmal so hoch wie für den normalen Straßenverkehr, „wobei wir in den letzten Jahren weitgehend verschont geblieben sind“.
Mit 20 Euro wird der Missbrauch von Blaulicht und Martinshorn bestraft. Ebenso teuer wird es, wenn man Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Sirene nicht sofort den Weg frei macht. Das steht im Bußgeldkatalog.
Dieser Artikel wurde original aus der Esslinger Zeitung
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