Eine Serie brennender Mülleimer hat die Abteilungen Stadtmitte, Berkheim, Wäldenbronn und die hauptamtlichen Kräfte in der Nacht des 29.01.2026 beschäftigt.
siehe Artikel Esslingen: Brand mehrerer Mülltonnen (Zeugenaufruf)
04.01.2026
Esslingen am Neckar (ES): Unter Alkoholeinwirkung Unfall verursacht
Einsatzreiche Neujahrsnacht für die Abteilung Berkheim
Zu gleich 4 Einsätzen in kurzer Folge wurde die Abteilung Berkheim in den ersten Stunden des neuen Jahres alarmiert:
um 01:30 Uhr auf den Zollberg zu einer unklaren Rauchentwicklung, kurz darauf um 01:44 zusätzlicher Einsatz zu brennendem Feuerwerksmüll vor einem Mülleimer in der Köngenerstraße in Berkheim.
Direkt um 01:52 ein weiterer Einsatz: Brennendes Müllhäuschen in Oberesslingen in der Hindenburgstraße und um 02:17 dann Einsatz Nr. 4 in die Kreuzstraße nach Oberesslingen zu einer Rauchentwicklung in einem Mehrfamilienhaus. Bei den beiden letzten Einsätzen waren gemeinsam mit den Kräften der Stadtmitte im Einsatz.
Hier noch ein Beitrag auf der Facebook-Seite der Feuerwehr Esslingen
31.12.2025
15.000 Euro Schaden – Hausfassade durch Böller in Brand geraten
An Silvester wird gefeiert und das Neue Jahr ?eingeschossen?. Jedes Jahr passieren bei dieser Knallerei schlimme Unfälle. Hände, Augen, Ohren sind besonders gefährdet.
Und Feuerwerkskörper können schnell Brände entfachen. Die Feuerwehr rät daher:
Feuerwerkskörper und Raketen sind ?Sprengstoff?. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Neuerdings gilt dieses Verbot auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!
Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg ? und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.