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Das Ende des Sprungtuches

Im Jahr 1983 wurde die Ausrüstung zur Rettung von Personen aus Höhen um einen sogenannten "Sprung-Retter" ergänzt. Das den Aufprall bei einem Sprung dämpfende Luftkissen (7,5 Meter x 5,5 Meter) war mit einem Doppel-Druckkammersystem ausgerüstet und war im aufgeblasenen Zustand etwa 2,5 Meter hoch. Der Luftbedarf wurde mit zwei Hochleistungsventilatoren gedeckt, so dass die reine Aufblaszeit etwa 50 Sekunden betrug. Nachteil dieses Typs war der enorme Platzbedarf vor dem betreffenden Gebäude sowie das kräfte- und zeitaufwändige Instellungbringen, da die Komponenten recht schwer waren und erst die Stromversorgung für die Lüfter herzustellen war. Dieser "Sprung-Retter" war bis zur breiten Einführung der Sprungpolster vom Typ Lorsbach in Esslingen auf der Dachfläche des Rüstwagen RW 2 verlastet.

Der Luftbedarf des neuen Systems wird nicht mehr durch Ventilatoren, sondern durch eine vorinstallierte Pressluftflasche gedeckt. Aufgeblasen wird nicht das gesamte Luftkissen, sondern nur noch ein Schlauchgerüst an den Kanten des quaderförmigen Sprungpolsters, so dass das Sprungpolster in 30 Sekunden einsatzbereit ist. Außerdem wurde die Aufsprungfläche auf ein Mindestmaß verkleinert. Somit ist dieses Gerät schneller und einfacher zu bedienen, es kann in der Regel von zwei Personen in Stellung gebracht werden. Diese Sprungpolster sind bis zu einer Sprunghöhe von 16 Metern zugelassen, es ist jedoch mindestens ein Fall bekannt, wo die Sprunghöhe 30 Meter betrug und die Person überlebte.

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