Besonders wichtige Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der Feuerwehr war, neben der körperlichen Tauglichkeit, ein unbescholtener Ruf. Die Feuerwehrtheoretiker wiesen immer wieder darauf hin: "Die Grundlage der freiwilligen Feuerwehr ist Vorsicht in der Aufnahme der Miglieder. Zweifellose Ehrenhaftigkeit muss Grundbedingung der Aufnahme sein und jede unehrenhafte Handlung muss den Ausschluss zur Folge haben." Die Aufgabe einer Feuerwehr bestehe darin,"die besten Kräfte der Einwohner des Ortees in sich zu vereinigen", was voraussetzte, dass "das Corps sich ... die Achtung der Behörden und der Bevölkerung sichert." (Magirus). Die freiwillige Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben wie das Retten von Menschen und Bewachen von fremdem Eigentum setzte einen guten Leumund voraus, um das nötige Vertrauen in der Bevölkerung zu gewinnen. Die Gründung der freiwilligen Steigerkompanie richtete sich dementsprechend an alle Esslinger Bürger im dienstfähigen Alter und mit gutem Ruf. Deshalb wurden auch in den späteren Jahren immer wieder Erkundigungen über Bewerber eingezogen, die dem Verwaltungsrat nicht näher bekannt waren.
In seinem Gründungsprotokoll erwähnte Georgii, dass sich zur Gründungsversammlung "eine ziemliche Anzahl junger Männer aus allen Classen der Gesellschaft" zusammengefunden hatte. Sieht man die Mitglieder- und Anmeldelisten jedoch einmal durch, wird deutlich, dass der weitaus größere Teil der Feuerwehrmänner aus der besitzenden Schicht der selbständigen Handwerker und Kaufleute kam. Das galt vor allem für die Chargen. Handwerker und Kaufleute waren noch am ehesten am Arbeitsplatz kurzfristig abkömmlich und hattem zudem als Hausbesitzer, die sie oft waren, ein natürliches Interesse an der wirksamen Bekämpfung von Bränden. Handwerksgesellen oder gar Tagelöhner fanden sich weitaus seltener in den Reihen der Feuerwehr, deren bürgerliches Selbstverständnis den besitzlosen Klassen wohl eher entgegenlief.